Inhaltsübersicht
1. Geltungsbereich der AGB und Definitionen
2. Vertragsschluss
2.1. Kauf per Online-Shop
2.2. Vertragsschluss ausserhalb des Online-Shops
3. Preise und Zahlungsbedingungen
4. Eigentumsvorbehalt beim Kauf
5. Vertragserfüllung durch die Unternehmung
5.1. Produktlieferung bei Verkauf oder Vermietung
5.2. Service-Arbeiten und Reparaturen
6. Rücktritt bei Kauf und Miete
7. Übergang von Nutzen und Gefahr beim Kauf
8. Prüfpflicht
9. Garantie und Sachgewährleistung
9.1. beim Kauf (ev. mit Montage/Installation)
9.2. bei Reparaturen ausserhalb der Kaufgarantie
10. Haftung
10.1. der Unternehmung
10.2. der Kundschaft
11. Beendigung von Dauerschuldverhältnissen
12. Datenschutz
13. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich der AGB und Definitionen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden integrierenden Bestandteil aller von der Dantherm Group AG (nachfolgend Unternehmung genannt)
- unterbreiteten Angebote
- mit der Kundschaft abgeschlossenen Rechtsgeschäfte,
soweit diese das Produkte- und sonstiges Dienstleistungsangebot der Unternehmung zum Gegenstand haben.
1.2. Die vorliegenden AGB sind allein verbindlich und gehen allfälligen Einkaufs- oder sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kundschaft vor.
1.3. Die Unternehmung behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Version der AGB.
1.4. Mit dem Begriff der «Produkte» sind in den vorliegenden AGB ausschliesslich körperliche Sachen gemeint. Unter «Dienstleistungen» sind Montage-, Reparatur-, Servicearbeiten u.dgl. zu verstehen.
2. Vertragsschluss
2.1. Kauf per Online-Shop
2.1.1. Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.
2.1.2. Der Kaufvertrag für die angebotenen Produkte kommt zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop die kostenpflichtige Bestellung aufgibt.
2.1.3. Das Eintreffen der Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels automatisch generiertem E-Mail auf die angegebene E-Mail-Adresse bestätigt. Der Erhalt dieser Bestätigung stellt keine Zusage dar, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Das E-Mail zeigt lediglich an, dass die Bestellung bei der Unternehmung eingetroffen und der Vertrag unter Vorbehalt der auflösenden Bedingungen gemäss Ziff. 2.1.1. hievor zustande gekommen ist.
2.2. Vertragsschluss ausserhalb des Online-Shops
2.2.1. Die Bestellung von Produkten und/oder Dienstleistungen, die von Interessenten ausserhalb des Online-Shops ohne vorherigen Kontakt abgegeben werden (z.B. per Brief, E-Mail oder telefonisch), gilt als Angebot der Kundschaft an die Unternehmung, sofern sie ausreichend bestimmt ist, andernfalls stellt sie eine Einladung zur Offertstellung dar.
2.2.2. Die Offerten der Unternehmung sind während 14 Tagen ab Offertdatum gültig, sofern in der Offerte nichts anderes bestimmt ist. Da sich während der Geltungsdauer der Offerte die Verfügbarkeit der bestellten Produkte oder der zur Dienstleistungserfüllung erforderlichen Monteure verändern kann, steht das Angebot der Unternehmung immer unter der vertragsauflösenden Bedingung einer Liefer- bzw. Leistungsunmöglichkeit.
2.2.3. Der Vertrag kommt zustande, sofern die vorbehaltlose Annahme der unterbreiteten Offerte innerhalb der Offertfrist bei der Unternehmung eintrifft. Es gelten nebst den Klauseln dieser AGB nur die schriftlich vereinbarten Vertragsabreden.
2.2.4. Sämtliche technische Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen, Mass-Skizzen, Schemas und andere Angaben sind nur annähernd massgebend; die Unternehmung behält sich die notwendig scheinenden Anpassungen vor. Die Unterlagen verbleiben im geistigen Eigentum der Unternehmung und sind zurückzugeben, sofern das abgegebene Angebot nicht zum Vertragsabschluss führt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Alle Preise werden in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen und sind in Schweizer Franken (CHF) zu bezahlen.
3.2. Die im Online-Shop vor der «zahlungspflichtigen Bestellung» ausgewiesenen Kaufpreise stellen Endpreise dar. Sie beinhalten die gesetzlicheMehrwertsteuer sowie die allfällig anfallenden vorgezogenen Recyclinggebühren. Je nach gewählter Lieferart umfassen sie auch die Versandkosten. Montage/Installation/Erstinbetriebnahme eines gekauften Produkts durch die Unternehmung ist im Umfang des Kaufvertrages bzw. im Kaufpreis nicht enthalten, sondern ist bei Bedarf separat ausserhalb des Online-Shops zu vereinbaren.
3.3. Für Offerten und Vertragsschlüsse ausserhalb des Online-Shops gilt Folgendes:
a) beim Produktkauf gelten die Bestimmungen gemäss Ziff. 3.2. hievor sinngemäss;
b) bei der Produktvermietung wird nach Mietdauer abgerechnet. Im Mietpreis enthalten sind allfälligen Kosten der vereinbarten Lieferungs- und Rückgabeart; eine allfällige Montage/Installation/Inbetriebnahme durch die Unternehmung zu Beginn der Vermietung ist im Mietpreis nicht enthalten und wird separat gemäss lit. c hernach verrechnet;
c) bei den Preisangaben für Montagen/Installationen/Inbetriebnahmen, für Reparaturen (ausserhalb der Garantie) oder für einmalige Serviceleistungen handelt es sich um unverbindliche Kostenschätzungen. Die Abrechnung erfolgt am Schluss nach Zeit- und Materialaufwand, zzgl. Spesen und Mehrwertsteuer;
c) bei der Preisangabe für ein Service-Abonnement handelt es sich um einen Festpreis für die angegebenen Leistungen. Über die vereinbarte Serviceleistung hinaus notwendige Arbeiten werden nach Zeit- und Materialaufwand, zzgl. Spesen und Mehrwertsteuer, abgerechnet. Diesbezügliche vertragliche Preisangaben stellen unverbindliche Kostenschätzungen dar.
3.4. Bei vereinbarten Preisen oder unverbindlichen Kostenschätzungen von CHF 10'000.00 oder mehr wird grundsätzlich eine Vorauszahlung von mindestens 30 % erhoben.
3.5. In Fällen, in denen die Zahlungsfähigkeit der Kundschaft zweifelhaft erscheint, hat die Unternehmung das Recht, ihre Leistungserbringung von einer ihr hinreichend erscheinender Sicherheit abhängig zu machen oder vollständige Vorauszahlung zu verlangen.
3.6. Bei Dauerschuldverhältnissen wie z.B. Mietverträgen oder Service-Abonnementen steht der Unternehmung grundsätzlich das Recht zu, vollständige Vorauszahlung für einzelne Vertragsperioden zu verlangen.
3.7. Zahlungen sind von der Kundschaft – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – ohne Abzug von Skonto innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum am Sitz der Unternehmung oder bei einem von ihr bezeichneten Dritten (insbesondere Bank) zu leisten.
3.8. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, welche die Unternehmung nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden.
3.9. Hält die Kundschaft die vereinbarten Zahlungsfristen nicht ein, fällt sie ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5 %.
3.10. Dauerschuldverhältnisse wie z.B. Mietverträge und Service-Abos werden per Eintritt des Zahlungsverzugs beendet. Die Unternehmung ist berechtigt, per sofort die Rückgabe überlassener Produkte zu fordern bzw. die Erbringung von Dienstleistungen einzustellen. Im Falle eines verspäteten Zahlungseinganges steht es im Ermessen der Unternehmung, ob das Dauerschuldverhältnis mit den bisherigen Bestimmungen wiederaufleben soll.
4. Eigentumsvorbehalt beim Kauf
4.1. Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises bleibt die komplette gelieferte Ware Eigentum der Unternehmung.
4.2. Die Unternehmung ist berechtigt, einen Eintrag im Eigentumsregister am Wohnsitz/Sitz der Kundschaft vornehmen zu lassen.
4.3. Vor Eigentumsübergang ist eine Veräusserung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung der Unternehmung nicht zulässig.
5. Vertragserfüllung durch die Unternehmung
5.1. Produktlieferung bei Verkauf oder Vermietung
5.1.1. Je nach bestellten Produkten besteht die Wahl zwischen Selbstabholung und verschiedenen, teilweise kostenpflichtigen Versand- oder Lieferoptionen, welche in der Offerte bzw. in der Preisübersicht im Onlineshop ausgewiesen sind. Postfachadressen können durch die Schweizerische Post beliefert werden.
5.1.2 Die meisten der angebotenen Produkte hält die Unternehmung – auch in grösseren Stückzahlen – an Lager. Ob ein Produkt zum Verkauf verfügbar ist, kann den Hinweisen im Online-Shop entnommen werden. Die Unternehmung ist bemüht, diese Angaben möglichst aktuell zu halten. Es besteht aber keine Gewähr für deren Richtigkeit; die Verfügbarkeitsangaben können sich jederzeit ändern.
5.1.3. Ist das bestellte Produkt bei der Unternehmung an Lager verfügbar, erfolgt die Lieferung – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss. Bei Kaufvertragsabschlüssen an Werktagen im Online-Shop ist die Unternehmung bemüht, die vor 15.00 Uhr eingegangenen Bestellungen noch am selben Arbeitstag zu versenden.
5.1.4. Sollte ein Artikel nicht an Lager sein oder die bestellte Menge den Lagerbestand übersteigen, wird sich die Unternehmung mit der Kundschaft in Verbindung setzen, um die Lieferfrist oder mögliche Teillieferungen abzusprechen. Ziff. 2.1.1. bleibt vorbehalten. Im Falle von Teillieferungen werden die Versandkosten nur einmal berechnet.
5.1.5. Ist zusätzlich zur Bestellung auch die Montage/Installation des Produkts vereinbart, sprechen die Parteien einen Liefer-/Montagetermin ab. Die Kundschaft hat dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter der Unternehmung am vereinbarten Termin freien (d.h. auch möglichst kurzen sowie möglichst hindernisfreien) Zugang zum Ort der Montage haben. Im Bereich der Montage muss zudem genügend freie Fläche zur Ablage, Arbeitsvorbereitung und -ausführung vorhanden sein. Über besondere Begebenheiten wie etwa schlechte Parkierungsmöglichkeiten, grössere Distanzen zwischen Parkplatz/Abladeort und Montageort, enge Treppen und Durchgänge, zu überwindende Hindernisse (Gartenzäune, Mauern, Hecken etc.), fehlende Ablage- und Arbeitsfläche im Bereich des Montageortes etc. muss die Kundschaft frühzeitig informieren, damit die Unternehmung bei Bedarf vorgängig einen Augenschein nehmen kann.
5.1.6. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Produkte bei Ablauf der Frist durch die Unternehmung zum Versand aufgegeben oder die Montage durch sie abgeschlossen ist. Montagetermine werden vorgängig mit der Kundschaft vereinbart.
5.1.7. Der Beginn der Lieferfrist ist aufgeschoben,
a) solange die von der Kundschaft für die Lieferung benötigten Angaben oder sonstigen Mitwirkungen ausstehend sind;
b) bis zur Leistung der Anzahlung, vollständigen Vorauszahlung oder Sicherheit durch die Kundschaft (vgl. Ziff. 3.4. und 3.5.);
c) bis zur gemeinsamen Bereinigung notwendiger technischer Punkte.
5.1.8. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn
a) die für die Ausführung der Lieferung benötigten Angaben von der Kundschaft nachträglich abgeändert werden;
b) Hindernisse auftreten, die ausserhalb der Verantwortung der Unternehmung liegen;
c) die Kundschaft oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden notwendigen Vorarbeiten im Rückstand ist.
5.2. Service-Arbeiten und Reparaturen
5.2.1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Service-Arbeiten vor Ort bei der Kundschaft.
5.2.2. Bei laufenden Service-Abonnementen wird die Unternehmung die Kundschaft zwecks Terminvereinbarung kontaktieren. Die Unternehmung ist berechtigt, nach drei erfolglosen Versuchen die Kundschaft ihrerseits schriftlich zur Kontaktaufnahme aufzufordern. Die Unternehmung ist danach nicht mehr weiter verpflichtet, Kontaktversuche zu unternehmen.
5.2.3. Die Unternehmung ist bemüht, die Service-Arbeiten gemäss den vertraglich vereinbarten Intervallen +/- 1 Monat mit dem Kunden zu terminieren.
5.2.4. Reparaturen werden je nach Absprache bei der Unternehmung oder bei der Kundschaft vor Ort ausgeführt. Für letzteres vereinbaren die Parteien einen oder mehrere Termine.
5.2.5. Allfällige Angaben zur Dauer einer Reparatur sind stets nur unverbindliche Schätzungen. Die Unternehmung wird die Kundschaft bei Bedarf über den Fortschritt der Reparaturen in Kenntnis setzen.
5.2.6. Die Unternehmung holt von der Unternehmung die Zustimmung zur Ausführung der notwendigen Reparaturen ein, sofern erst während der Arbeiten festgestellt wird, was (allenfalls zusätzlich) repariert werden muss und wenn bei Vertragsschluss gar keine Kostenschätzung abgegeben werden konnte oder wenn die zuvor abgegebene unverbindliche Kostenschätzung durch die Reparatur voraussichtlich um mehr als 10 % überschritten wird.
5.2.7. Sind Arbeiten vor Ort bei der Kundschaft zu erledigen, hat diese dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter der Unternehmung am vereinbarten Termin unbeschränkten Zugang zum Objekt haben. Die Bestimmung gemäss Ziff. 5.1.5. gilt sinngemäss.
6. Rücktritt bei Kauf und Miete
6.1. Wegen Verspätung der Lieferung steht der Kundschaft ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag nur zu, wenn die vereinbarte Lieferfrist aus Gründen, die allein die Unternehmung zu vertreten hat, um einen Drittel der Zeit, mindestens aber um 2 Wochen, überschritten wird.
6.2 Ansonsten kann die Kundschaft vom Vertrag nur zurücktreten, solange die Lieferung noch nicht zum Versand übergeben, selbst abgeholt worden ist oder wenn mit der Montage noch nicht begonnen worden ist. Die Unternehmung hat diesfalls Anspruch auf Entschädigung (positives Vertragsinteresse).
6.3. Die Unternehmung kann vom Vertrag zurücktreten, falls die Kundschaft die zur Selbstabholung bestellten Produkte nicht innerhalb von 14 Kalendertagen seit Bereitstellung in der Filiale abholt. Die Unternehmung hat diesfalls Anspruch auf Entschädigung (positives Vertragsinteresse).
6.4. Die Unternehmung kann ferner vom Vertrag zurücktreten, falls sich bei geforderter ganzer oder teilweiser Vorauszahlung oder bei ausstehender Leistung einer Sicherheit die Kundschaft seit mehr als 14 Tagen im Verzug befindet. Die Unternehmung hat diesfalls Anspruch auf Entschädigung (positives Vertragsinteresse).
7. Übergang von Nutzen und Gefahr beim Kauf
7.1. Nutzen und Gefahr gehen über
a) bei Lieferung ohne Montage/Installation: durch Aufgabe der Ware zum Versand – sei es ab Lager der Unternehmung oder beim direkt liefernden Dritten – oder durch Übergabe an die selbstabholende Kundschaft;
b) bei Lieferung mit Montage/Installation: durch die Meldung der Unternehmung bzw. ihres Vertreters (Monteur), wonach die Arbeiten abgeschlossen sind.
7.2. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind von der Kundschaft bei Erhalt der Lieferung bzw. der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten. Sollte eine Sendung beschädigt bei der Kundschaft eintreffen oder gar verloren gehen, unterstützt die Unternehmung die Kundschaft bei der Problemlösung.
7.3. Wird der Versand aus Gründen verzögert oder verunmöglicht, welche von der Unternehmung nicht zu vertreten sind, lagert diese die Lieferung auf Rechnung der Kundschaft ein. Nutzen und Gefahr gehen auf die Kundschaft über, auch wenn die Ware von der Unternehmung noch endgültig zu montieren ist.
8. Prüfpflicht
8.1. Die Kundschaft hat die Produkte ebenso wie die Montage-/Installationsarbeit sowie die Reparaturarbeit der Unternehmung sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Rügen sind unverzüglich – längstens innert 5 Kalendertagen seit Abholung, Auslieferung oder Montage – schriftlich mitzuteilen. Der Unternehmung ist dabei Gelegenheit zur raschen Behebung nach eigener Wahl, insbesondere zur Reparatur oder Ersatzleistung, zu geben.
8.2. Unterlässt die Kundschaft die fristgemässe Prüfung oder Rüge gilt das Produkt bzw. die Montage/Installation als abgenommen bzw. mängelfrei und die Eigenschaften, die mit dieser Prüfung hätten festgestellt werden können, als genehmigt.
9. Garantie und Sachgewährleistung
9.1. beim Kauf (ev. mit Montage/Installation)
9.1.1. Die Unternehmung leistet während 2 Jahren nach der Lieferung Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes sowie der allenfalls damit zusammenhängenden eigenen Montage-/Installationsarbeit. Bei Geräten im ununterbrochenen Tag- und Nachtbetrieb beträgt die Garantiedauer für Produkt und allenfalls Montage/Installation 1 Jahr.
9.1.2. Die Unternehmung kann die Garantie nach ihrer eigenen Wahl erbringen (mit den folgenden Auswirkungen auf die weitere Garantie):
a) durch kostenlose Reparatur (die ursprüngliche Garantiefrist läuft dabei auf dem gesamten Produkt weiter);
b) durch teilweisen oder vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes/repariertes Produkt (bei Ersatz im 1. Jahr der Garantie läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter, bei Ersatz im 2. Jahr der Garantie beträgt die Garantiefrist 1 Jahr ab dem Zeitpunkt des Austausches);
c) durch Ersatz mittels eines neuen Produkts (es beginnt eine neue Garantiefrist von 2 Jahren ab Lieferung des Ersatzprodukts);
d) durch Preisminderung (die weitere Garantie für den gerügten Mangel wird dadurch wegbedungen).
9.1.3. Im Rahmen der Garantieleistung ersetzte Teile/Produkte werden Eigentum der Unternehmung.
9.1.4. Alle weitergehenden und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung (z.B. die Wandelung des Vertrages) sind ausgeschlossen.
9.1.5. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von der Unternehmung ausgeführter Bau- und Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die von der Unternehmung nicht zu vertreten sind. Die Garantie erlischt, wenn die Kundschaft oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Unternehmung Änderungen oder Reparaturen an den Produkten vornehmen; ferner, wenn die Kundschaft nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und die Unternehmung den Mangel beheben kann.
9.2. für Reparaturen ausserhalb der Kaufgarantie
9.2.1. Ausserhalb der Kaufgarantie gemäss Ziff. 9.1. hievor besteht für die geleistete Reparaturarbeit ein Gewährleistungsanspruch von 1 Jahr ab Übergabe des reparierten Gerätes.
9.2.2. Festgestellte Mängel an der Reparaturarbeit müssen unverzüglich – längstens aber innert 5 Kalendertagen – seit ihrer Feststellung der Unternehmung schriftlich angezeigt werden.
10. Haftung
10.1. der Unternehmung
10.1.1. Die Haftung der Unternehmung richtet sich grundsätzlich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
10.1.2. Eine Haftung der Unternehmung ist für folgende Fälle ausgeschlossen:
a) leichte Fahrlässigkeit;
b) indirekte und mittelbare Schäden, Folgeschäden;
c) entgangener Gewinn und nicht realisierte Einsparungen;
d) Schäden aus Lieferverzug;
e) Handlungen und Unterlassungen ihrer Hilfspersonen.
10.1.3. Weiter haftetet die Unternehmung nicht für Schäden als Folge von
a) unsachgemässer, vertragswidriger oder widerrechtlicher Lagerung, Installation oder Benutzung der Produkte;
b) nicht kompatiblen Ersatz- oder Zubehörteilen (z.B. Stromversorgung);
c) unterlassener Wartung und/oder unsachgemässer Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
d) Sturz- oder Schlageinwirkungen, welche nicht durch die Unternehmung zu vertreten sind;
e) höherer Gewalt (inkl. epidemische oder pandemische Ursachen) oder behördlicher Anordnung.
10.2. der Kundschaft
10.2.1. Die Haftung der Kundschaft richtet sich grundsätzlich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
10.2.2. Ergänzend haftet die Kundschaft bei der Miete unabhängig von ihrem eigenen Verschulden für jeden Schaden, welcher der Unternehmung durch die Beschädigung, den Untergang oder Verlust (inkl. Diebstahl) des Mietobjekts entsteht.
11. Beendigung von Dauerschuldverhältnissen
11.1. Mietverträge können von den Parteien unter Beachtung einer Frist von 3 Tagen auf einen beliebigen Arbeitstag (Montag-Freitag) gekündigt werden. Für die Kündigung von Service-Abonnementen gelten die Bestimmungen der einzelnen Verträge.
11.2. Die Kündigungsfrist ist eingehalten, wenn die Kündigung rechtzeitig zu den üblichen Geschäftszeiten (08.00-17.00 Uhr an Arbeitstagen) im Verantwortungsbereich des Empfängers eintrifft.
12. Datenschutz
Die Unternehmung verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Kundschaft nicht an Dritte zu veräussern. Alle persönlichen Daten werden vertraulich und zur vorgesehenen korrekten Abwicklung der Bestellung verwendet. Die für die Geschäftsabwicklung erhobenen Daten beschränken sich auf das notwendige Minimum und werden gespeichert.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.
13.2. Auf die vorliegenden AGB sowie sämtliche davon betroffenen Rechtsverhältnisse (vgl. Ziff. 1. Hievor) ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
13.3. Der Gerichtstand für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis liegt am Sitz der Unternehmung.
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